Das Betriebspraktikum hat mindestens 300 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit zu umfassen und kann in mehreren Teilen erbracht werden. Es wird im Unterricht durch die praxisbetreuenden Lehrerinnen und Lehrer vorbereitet. Die erbrachte Praxis ist in geeigneter Form durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. nachzuweisen. Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,

- nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,

- über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,

- sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten,

- eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,

- unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,

- die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen,

-  soziale und personale Kompetenzen erwerben.


Qualifiziertes Praktikum – Modell HAKWY - Kammer der Wirtschaftsprüfer

Details zum qualifizierten Praktikum