Hygienevorschriften - Babyelefant

In Schulen ab der Sekundarstufe I sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig.

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Babyelefant - Signal ABSTAND HALTEN beim Schuleingang
DANKE an die Firma DOKA für den Babyelefant