Ordnungsrahmen

für die Nutzung der IT-Infrastruktur an der HAK/HAS/TZW Waidhofen an der Ybbs

Dieser Ordnungsrahmen dient der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der schulischen IT-Infrastruktur im Hard- und Softwarebereich. Alle Benutzerinnen und Benutzer der schulischen IT-Infrastruktur verpflichten sich zur Beachtung der in diesem Ordnungsrahmen enthaltenen Regeln und Richtlinien. Wer gegen die Regeln verstößt, wird zuerst verwarnt. Bei weiterer Nichtbeachtung kann eine Benutzerin oder ein Benutzer vorübergehend oder dauernd von der Nutzung bestimmter Dienste oder Einrichtungen ausgeschlossen werden.

1. Die Nutzung der schulischen Infrastruktur ist vorrangig schulischen Zwecken vorbehalten. Jede Benutzerin und jeder Benutzer verpflichtet sich, mit allen Komponenten dieser Infrastruktur sorgsam umzugehen.

2. An der bestehenden IT-Infrastruktur dürfen ohne Genehmigung der Verantwortlichen für den IT-Bereich weder Veränderungen im Hardware- noch im Softwarebereich - wie Abstecken von Mäusen und Tastaturen, Veränderung von Verkabelungen, Installation von Netzwerkkomponenten, Installation oder Deinstallation von Software - vorgenommen werden.

3. Die Verantwortlichen für den IT-Bereich sind dazu berechtigt, unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Benutzerinnen und Benutzer alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die für einen gesicherten und ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur erforderlich sind. Dazu zählen:

  • Einsatz von Sicherheitsprüfprogrammen
  • Analyse von Daten und Programmen
  • Speicherung und Auswertung von Systemaktivitäten (Log-Dateien)
  • Einschränkung und Unterbindung der Nutzung für einzelne Benutzerinnen und Benutzer
  • Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen wie Verwarnung, Sperrung, Benachrichtigung von Erziehungsberechtigte   

4. Die Verantwortlichen für den IT-Bereich haften nicht für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Diensten. Alle Benutzerinnen und Benutzer haben eigenständig für eine ordnungsgemäße Sicherung ihrer Daten zu sorgen.

5. Die Verantwortlichen für den IT-Bereich übernehmen keine Haftung dafür, dass die Benützung der zur Verfügung gestellten Dienste immer und ohne Unterbrechung möglich ist.

6. Die Verantwortlichen für den IT-Bereich haften auch nicht für Nachteile und Schäden, die einer Benutzerin bzw. einem Benutzer aufgrund einer Nutzungseinschränkung bzw. Nutzungssperre in Bezug auf einzelne Dienste erwachsen.

7. Alle Benutzerinnen und Benutzer haben darauf zu achten, dass ihre Zugangsdaten (Kenn- und Passwörter) geheim bleiben. Diese dürfen nicht weitergegeben werden. Da eine missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten oder Benutzerkonten einen groben Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellt, ist das Wissen oder der Verdacht, dass solche Daten missbräuchlich verwendet werden, unverzüglich den Verantwortlichen für den IT-Bereich zu melden.

8. Alle Benutzerinnen und Benutzer sind angehalten, ihr Speichervolumen im Schulnetzwerk mit 2 GB zu begrenzen. Die Verantwortlichen für den IT-Bereich behalten sich das Recht vor, bei Überschreiten des Speichervolumens Dateien ohne schulischen Bezug ohne Rücksprache mit den Benutzerinnen und Benutzern zu löschen.

9. Die Errichtung privater WLAN-Hotspots durch Mobiltelefone oder Access Points ist in den Räumlichkeiten der HAK/HAS/TZW Waidhofen an der Ybbs zu unterlassen.

10. PCs und Beamer in den Klassen oder Funktionsräumen sind nach der letzten Unterrichtsstunde herunterzufahren bzw. auszuschalten. Die Klassenordnerinnen bzw. Klassenordner haben die Kontrolle durchzuführen.

11. Diebstähle von Hardwarekomponenten (zB Maus, Tastatur, Kabel, Geräteteile) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

Internetdienste

12. Die Nutzung von Internetdiensten ist vorrangig für schulische Zwecke erlaubt.

13. Inhalte, die gegen den Jugendschutz und/oder strafgesetzliche Bestimmungen verstoßen, dürfen im Internet weder aufgerufen noch heruntergeladen bzw. weiter versendet werden.

Drucker

14. Es darf nur für schulische Zwecke ausgedruckt werden. Die Ausdrucke sollen auf das notwendige Minimum beschränkt werden.

15. Die Zahl der Ausdrucke aller Benutzerinnen und Benutzer wird protokolliert. Stichprobenartige Überprüfungen werden durchgeführt. Bei Überschreiten des für schulische Zwecke notwendigen Maßes kann die Schule die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.

Notebooks

16. Notebooks sind Eigentum der Schülerinnen und Schüler, die daher auch die Verantwortung für die sorgsame Verwahrung und der Betriebsbereitschaft haben.

17. Die Benutzerinnen und Benutzer von Notebooks sind dafür verantwortlich, dass für die auf den Geräten installierte Software entsprechend registrierte und gültige Nutzerlizenzen vorhanden sind.

18. Auf Verlangen der Verantwortlichen für den IT-Bereich sowie der jeweiligen Lehrerin bzw. des jeweiligen Lehrers ist auf den Notebooks die für Unterrichtszwecke benötigte Software zu installieren.

19. Auf jedem Notebook muss ein Virenschutz installiert und aktiviert sein. Laufende Updates und Aktualisierungen sind durchzuführen.

20. Im Verdachtsfall ist es einer Lehrerin bzw. einem Lehrer seitens der Benutzerin bzw. des Benutzers jederzeit zu gestatten, das Notebook auf illegale, menschenrechtswidrige oder nicht jugendfreie Inhalte zu untersuchen und gegebenenfalls Beweisstücke zu sichern. Eine Information des/der Erziehungsberechtigten hat im Rahmen des Jugendschutzgesetzes bei Bedarf zu erfolgen.

21. Ohne ausdrückliche Aufforderung bzw. Zustimmung der unterrichtenden Lehrerin oder des unterrichtenden Lehrers ist die Nutzung von Schulcomputern oder Notebooks während des Unterrichtes nicht gestattet. Während der schulischen Nutzung von Computern und Notebooks ist die gleichzeitige Nutzung von anderer Hard- bzw. Software sowie anderen Internetdiensten ausdrücklich untersagt.

Informatiksäle

22. Um Verschmutzungen der Tastatur und eventuelle Funktionsstörungen durch Feuchtigkeit zu vermeiden, ist das Essen und Trinken am Computerarbeitsplatz generell untersagt.

23. Nach Absprache mit den Verantwortlichen für den IT-Bereich bzw. mit einer Lehrerin oder einem Lehrer können die Informatiksäle auch ohne Anwesenheit einer Lehrerin bzw. eines Lehrers genutzt werden, aber nur, wenn im gewünschten Saal kein Unterricht abgehalten wird.